Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Abfallservice Jüly GesmbH und ihren Kundinnen und Kunden. Stand: 2026.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge und Lieferungen der Abfallservice Jüly GesmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

§ 2 Vertragsabschluss & Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungen & Abfallübernahme

Wir übernehmen Abfälle ausschließlich entsprechend dem behördlich genehmigten Abfallkatalog. Der Kunde garantiert, dass die übergebenen Abfälle der vereinbarten Abfallart entsprechen. Sondermüll und gefährliche Abfälle sind gesondert zu deklarieren.

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet.

§ 5 Mulden- & Containermiete

Standzeiten von Mulden und Containern werden gemäß Tarif gesondert verrechnet. Beschädigungen am Behälter durch unsachgemäße Befüllung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde sorgt für freie Zufahrt, ausreichend Platz für Aufstellung und Tausch sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (StVO, Abfallwirtschaftsgesetz). Erforderliche behördliche Bewilligungen sind vom Kunden zu organisieren.

§ 7 Haftung

Die Abfallservice Jüly GesmbH haftet nach gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet.

§ 9 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 2460 Bruck an der Leitha. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Bruck an der Leitha vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns für eine schnelle Containerbestellung oder Beratung zu unseren Entsorgungsleistungen.

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